Spenden an Hilfswerke mit Zewo-Gütesiegel können sowohl bei der Direkten Bundessteuer als auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern in Abzug gebracht werden.
Der Schweizerische Verband der Dargebotenen Hand ist ZEWO-zertifiziert. Auch die zwölf Regionalstellen verfügen über das Gütgesiegel, das über die Quaität von Hilfswerken wacht.